Kollegialität

Kollegialität
Kol|le|gi|a|li|tät 〈f. 20; unz.〉
1. Verbundenheit der Kollegen untereinander, kollegiales Verhältnis, Arbeitsverbundenheit, Berufskameradschaft
2. kollegiales Verhalten

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Kol|le|gi|a|li|tät, die; -:
gutes Einvernehmen unter Kolleg[inn]en; kollegiales Verhalten:
sein Verhalten zeugt nicht von K.

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Kollegialität,
 
katholisches Kirchenrecht: ein Prinzip der Kirchenverfassung, das aus der Auffassung des 2. Vatikanischen Konzils »über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche«, niedergelegt im Dekret »Christus Dominus«, abgeleitet wird. Es verpflichtet die Bischöfe zur Wahrung der Einheit untereinander und gibt ihnen zugleich Mitverantwortung für die Gesamtkirche (Bischofskollegium). Ein wichtiges Instrument der Kollegialität ist die Bischofssynode.

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Kol|le|gi|a|li|tät, die; -: 1. gutes Einvernehmen unter Kolleg[inn]en; kollegiales Verhalten: sein Verhalten zeugt nicht von K.; unsere neue Mitarbeiterin zeichnet sich vor allem durch K. aus.2. kollegiales (2) Prinzip als Grundlage des Handelns: in der Kirchenführung ist von nun an das Prinzip der K. zwischen Papst und Bischöfen eingeführt (Zeit 10. 12. 65, 9).

Universal-Lexikon. 2012.

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